Nicht deklarierte Allergenbestandteile
in Lebensmitteln
Wenn Verbraucher an bestimmten Allergien oder Unverträglichkeiten leiden, bestehen
unter Umständen erhebliche Gesundheitsgefahren.
Autorin: Hildegard Schöllmann, Rechtsanwältin und Partnerin, KWG Rechtsanwälte,
Weyland Grube Schöllmann Pitzer Konnertz-Häußler Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
Etwa 3 bis 4 % der Bevölkerung
leiden an Nahrungsmittelallergien.
Für diese Verbrauchergruppe
ist es daher besonders wichtig,
dass sie eine sachgerechte Information
über die in einem Lebensmittel enthaltenen
allergenen Inhaltsstoffe erhält.
Dies betrifft sowohl allergene Zutaten als
auch allergene Verarbeitungshilfsstoffe.
Diese sind im Zutatenverzeichnis aufzuführen,
und zwar unter genauer
Bezugnahme auf die Bezeichnung
des Stoffs oder des Erzeugnisses.
Darüber hinaus ist die Bezeichnung
des Stoffs oder des Erzeugnisses
durch einen Schriftsatz hervorzuheben,
durch den sie sich von
dem Rest des Zutatenverzeichnisses
eindeutig abhebt, z. B. durch
die Schriftart, den Schriftstil oder
die Hintergrundfarbe.
Im Hinblick auf die Frage, wie
die Sicherheitsbewertung von
Lebensmitteln zu erfolgen hat,
muss differenziert werden, ob das
Allergen über einen Spureneintrag in
das Lebensmittel gelangt ist, oder ob
es sich um eine Zutat handelt.
Rechtliche Ausgangslage
Grundsätzlich ist bei der Beurteilung der
Lebensmittelsicherheit gem. Art. 14 der
Verordnung (EG) Nr. 178/2002 auf den
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