Schulverpflegung im Bundestag

 

In einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz stand das Thema Schulverpflegung erstmalig im Mittelpunkt. Die Erkenntnis: Es bedarf klarer Zuständigkeiten und rechtlicher Vorgaben. Der 30.11.2011 ist ein historisches Datum für den Deutschen Bundestag", betonte der Vorsitzende des DNSV, Dr. Michael Polster. An diesem Tag stand erstmalig das Thema Schulverpflegung auf der Agenda einer seiner Ausschüsse. Den Anstoß gab die Sonderschau Schulverpflegung des DNSV auf der didacta 2011 in Stuttgart. Das Problem laut Dr. Michael Polster: „Die gesunde Ernährung von Kindern wird an allen Orten thematisiert - doch oft bleibt es ein Lippenbekenntnis." Die bundesweite Untersuchung des DNSV (vgl. SV 5/11) hat das bestätigt: Die Schulverpflegung hat nach wie vor einen schlechten Ruf und es mangelt an Professionalität. Deshalb sei es so wichtig, dass die Bundesregierung die Rahmenbedingungen vorgibt und einfordert. „Die gelungene Umsetzung der Schulverpflegung erfordert neben der Qualität auch Fachpersonal, Zeitmanagement und die nötige Finanzierung. Das DNSV fordert darum die Reduzierung bzw. Abschaffung der 19 %igen Mehrwertsteuer auf Kita- und Schulessen", ergänzte Michael Polster. Saal und Besucherempore stimmten hier zu. Zudem forderte er die Bildung einer Bundesstiftung Schulverpflegung als Regulativ für die Umsetzung eines zu verabschiedenden Bundesrahmengesetzes Schulverpflegung.

Einheitliche Bedingungen

„Es darf nicht als eine rein organisatorische Aufgabe gesehen werden, die Schulverpflegung flächendeckend zu organisieren, sondern als eine Chance, den Erziehungs- und Bildungsauftrag zu unterstützen", sagte Dr. Margit Bölts von der DGE. Sabine Lauxen vom Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW forderte, dass die Schulverpflegung selbstverständlicher Bildungs- und Praxisinhalt an den Schulen werden müsse. Die Einbindung von Eltern ist ein weiterer Punkt, der über Erfolg oder Misserfolg mitentscheiden kann. Denn wenn im familiären Alltag die Bemühungen der Schulen unterstützt werden, wird eine gesunde Ernährung für die Schüler zu einer Selbstverständlichkeit. Nutznießer gesunder Ernährung seien u. a. Krankenversicherungen, öffentliche Haushalte oder Sozialversicherer - diese gelte es in die Finanzierung einzubeziehen, wenn die Schulverpflegung erfolgreich sein soll, verlangte

Dr. Dieter Dohmen vom Institute for Education and Socio-Economic Research FiBS Consulting GbR. Sollen bundesweit „einheitliche" Lebensverhältnisse geschaffen werden, sollte hier eine übergreifende Regelung bei der Finanzierung geschaffen werden. Weder Kommunen noch Länder sind dazu in der finanziellen Lage. Zu prüfen wäre in einer gesonderten Betrachtung, inwieweit eine Beteiligung des Bundes auch dadurch begründet werden kann, dass die Erträge einer besseren Ernährung auf Ebene des Bundes oder der Sozialversicherungen anfällt.

Verbesserungen sind nötig

In der Fragestunde der Ausschussmitglieder an die Experten wurde deutlich, dass die Essensversorgung für Kinder an den Schulen in Deutschland noch keine Bestnoten verdient. Die Qualität der Speisen und die Rahmenbedingungen, innerhalb welcher Schulverpflegung stattfinde, seien nach wie vor verbesserungswürdig. „Die Schulverpflegung muss langfristig und solide finanziert werden. Eine qualitative Schulverpflegung ist ebenso Aufgabe der Gesundheits- und Bildungspolitik", brachte es ein Ausschussmitglied auf den Punkt. „Um die Schulen in der Umsetzung der Schulverpflegung zu entlasten, braucht es Fachpersonal in den Schulen, das die Organisation überwacht."    dmp

Sehen Sie die gesamte Anhörung unter:

http://www.bundestag.de/Mediathek 

 

 

Foto: www.foto-fine-art.de, Sievers



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